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Führerschein Klasse L in Langenau – jetzt anmelden und die Fahrausbildung starten

Alle wichtigen Informationen zu diesem Sonderführerschein.

In der Land- und Forstwirtschaft sind besonders leistungsstarke Maschinen nötig. Dementsprechend speziell sind die Anforderungen an die Bedienung der Zugmaschinen.

Mit dem Führerschein Klasse L, für den du dich in unserer Fahrschule in Langenau ausbilden lassen kannst, ist es erlaubt, Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 25 km/h zu nutzen.

Fahrzeugart:  Landwirtschaftliche Zugmaschinen,  selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
Mindestalter:  16 Jahre
Geltungsdauer:  ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:  Nein

Definition Führerschein Klasse L

Bei der Klasse L handelt es sich um einen Führerschein für die Land- und Forstwirtschaft, auch als kleiner Traktorführerschein bekannt. Dieser ermöglicht es, ab 16 Jahren Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, mit einem Anhänger bis höchstens 25 km/h, zu führen.

Der Führerschein ist nicht befristet und muss daher nicht erneuert werden. Gut zu wissen: Wenn du den Führerschein Klasse B besitzt, wird die Klasse L automatisch im Führerschein eingetragen. Ebenso ist der Staplerführerschein für Stapler bis 25 km/h inklusive. Es ist lediglich eine theoretische, aber keine praktische Prüfung erforderlich.

Häufig gestellte Fragen zum Führerschein Klasse L

Was kostet der Führerschein Klasse L?

Je nach Region und Fahrschule sind mit rund 400 Euro zu rechnen. Der Preis setzt sich zusammen aus Anmeldegebühr, theoretischer Ausbildung, Fahrstunden, Lernmaterial, Prüfungsgebühren, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs.

Wie lange dauert die Führerschein­ausbildung?

Im Rahmen des theoretischen Teils steht sowohl Grundstoff als auch Zusatzstoff auf dem Programm. 12 Doppelstunden Grundstoff, die jeweils 90 Minuten dauern, und 2 Doppelstunden Zusatzstoff sind vorgesehen. Eine praktische Ausbildung erfolgt nicht.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Führerschein Klasse L steuern?

Im Besitz dieser Klasse bist du befugt, Gabelstapler bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 40 km/h, mit 2 zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h, Mofas mit 25 km/h und Flurförderzeuge zu führen.

Ab wann kann ich den Führerschein Klasse L machen?

Dieser Führerschein ist bereits ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Wie sieht die Prüfung in der Klasse L aus?

Es ist nur eine theoretische Prüfung abzulegen, in der für eine Ersterteilung 30 und eine Erweiterung 20 Fragen zu beantworten sind. Zulässig sind 11 beziehungsweise 7 Fehlerpunkte.

Du möchtest mehr über die Führerscheinausbildung erfahren oder dich direkt anmelden? Dann nimm jetzt Kontakt zu uns auf!

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